Aktuelles Intern

19.09.2021 Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen

Am 19.09.2021 ab 9:30 Uhr findet unsere diesjährige JHV statt

03.04.2021 Information zur Impfung des KBR – Impftermine

02.04.2021 – Information des LFV Bayern – Dienstkleidung

31.03.2021 – Information der KBI-FFB zur Impfung der aktiven Feuerwehrmitglieder

  • Impfung Priorisierung der Feuerwehren und THW/Katastrophenschutz
  • Zur Impfpriorisierung der Feuerwehren, THW/Katastrophenschutz im Portal BayIMCO übermitteln wir nachstehende Erläuterungen des StMGP:
  • Für den Feuerwehrdienst gilt folgende, differenzierte Priorisierung:
  • Höchste Priorität:
  • Die Personen der Feuerwehr in spezialisierten First-Responder-Einheiten haben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 CoronaImpfV Anspruch auf Schutzimpfungen mit höchster Priorität (erste Priorisierungsgruppe). Erforderlich ist, dass die Ersthelfergruppe als Einsatzmittel durch eine Integrierte Leitstelle geführt wird. Es kommt dabei nicht darauf an, auf welcher Grundlage die Alarmierung erfolgt. Priorisiert sind damit Ersthelfergruppen, die regelhaft in die Alarmierungsplanung eingebunden sind, zudem auch Ersthelfergruppen der Feuerwehren, die zugestimmt haben, als Einsatzmittel der Ersten Hilfe zur Verfügung zu stehen, wenn ein Einsatzmittel des öffentlichen Rettungsdienstes nicht rechtzeitig die erforderliche Hilfe leisten kann (siehe auch Nr. 4.7 VollzBekBayFwG)
  • Hohe Priorität:
  • Aktive Kräfte der Feuerwehren, die im Rahmen des Einsatzes regelmäßig als Einsatzkräfte direkten Kontakt haben, etwa bei lebensrettenden Maßnahmen, und mithin ein hohes Risiko tragen, haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaImpfV Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe).
  • Dies gilt entsprechend für aktive Kräfte des Katastrophenschutzes einschließlich der Aktiven im Technischen Hilfswerk, die regelmäßig direkten Kontakt, etwa bei lebensrettenden Maßnahmen, und mithin ein hohes Risiko haben. Sie haben ebenfalls als Einsatzkräfte Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaImpfV (zweite Priorisierungsgruppe).
  • Erhöhte Priorität:
  • Die übrigen aktiven Kräfte der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einschließlich des Technischen Hilfswerks sind allesamt in besonders relevanter Position tätig und fallen daher geschlossen unter § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b CoronaImpfV. Sie haben mithin Anspruch auf Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (dritte Priorisierungsgruppe).
  • Die jeweiligen Bescheinigungen sind den Impfwilligen von den Organisationen bzw. Rechtsträgern der Kräfte auszustellen. 
  • Eine Anmeldung kann über das Onlineportal www.impfzentren.bayern erfolgen:
  • 1) Die Einsatzkräfte der First-Responder-Einheiten können unter dem Oberbegriff „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung“ den Punkt „Rettungsdienst (hauptamtlich)“ oder „Rettungsdienst (ehrenamtlich)“ zur Eingruppierung in die erste Priorisierungsgruppe auswählen
  • 2) die aktiven Kräfte der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einschließlich der Aktiven des Technischen Hilfswerks, die als Einsatzkräfte regelmäßig direkten Kontakt haben, können unter dem
  • Oberbegriff „Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens“ den Punkt „Polizei und Einsatzkräfte im Außendienst, Soldaten im Ausland“ zur Eingruppierung in die zweite Priorisierungsgruppe auswählen und
  • 3) die übrigen aktiven Kräfte der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einschließlich des Technischen Hilfswerks können unter dem
  • Oberbegriff „Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens“ die Punkte „Berufsfeuerwehr“, „Freiwillige Feuerwehr“ oder „THW / Katastrophenschutz“ in Verbindung mit dem Punkt „in leitender bzw. besonders relevanter Position in einer der o.g. Tätigkeiten“ zur Eingruppierung in die dritte Priorisierungsgruppe auswählen.

Ergänzend ist anzumerken:

  • Die Angehörigen der First Responder Gruppen der Feuerwehren im Landkreis Fürstenfeldbruck wurden bereits vor einiger Zeit geimpft
  • Aktive Kräfte der Feuerwehren, die im Rahmen des Einsatzes regelmäßig als Einsatzkräfte direkten Kontakt haben, etwa bei lebensrettenden Maßnahmen, und mithin ein hohes Risiko tragen, haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaImpfV Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe).
  • Alle aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr werden darüber hinaus zumindest in die dritte Priorisierungsgruppe eingeordnet
  • Die Bescheinigungen für die Impfwilligen können vom Kommandanten ausgestellt werden

27.01.2021 Covid-19 „Corona Lage

Empfehlung des KBR, der Kommunalen Unfallversicherung Bayern und zum tragen der FFP2- Masken im Feuerwehrdienst

Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen dienstlichen Gebäuden und Fahrzeugen, v.a. wenn der Sicherheitsabstand nicht sicher eingehalten werden kann

Tragen einer FFP 2 oder FFP 3 Maske zum Eigenschutz bei Einsatzsituationen mit externem Personenkontakt (Rettungsarbeiten, Erste-Hilfe-Leistungen, etc.)

aktualisierte Fassung des FB Aktuell FBFHB-016 der DGUV mit Stand vom 27.01.2021: